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Lions-Club und BBS gehen gemeinsame Wege |

Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V. (BBS) und die Lions-Clubs aus Baden Württemberg gehen ab sofort einen gemeinsamen Weg. In diesen Tagen unterzeichneten die Präsidentin des BBS Prof. Dr. Anja Hirschmüller, BBS-Geschäftsführer Michael Eisele und die Distrikt-Governor der Lions-Distrikte Süd-West Hanns Fahlbusch und Süd-Nord Werner H. Schwenk, als auch die Diabetes Beauftragten Dr. Günther Effinger (Süd-West) und Prof. Dr. Hans Peter Hammes (Süd-Nord) eine Kooperation zur Förderung von Maßnahmen der Bewegungsförderung und des Sports zur Verhinderung von Diabetes mellitus in Baden.

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Weitere Web-Seminare "COVID-19 und Rehasport" |

Der DBS (Deutsche Behindertensportverband e.V.) bietet ÜbungsleiterInnen mit DOSB-Lizenz B "Sport in der Rehabilitation" aufgrund der hohen Nachfrage weitere Web-Seminare zu dem Thema "COVID-19 und Rehabilitationssport" an. Wir hatten bereits im Beitrag vom 24. Februar über das Angebot berichtet.

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Der „Virtuelle Sporthock“ geht in die nächste Runde |

Kostenloser Vortrag für Sportvereine zum Thema „Sport für Alle – Chancen und Perspektiven“

Am kommenden Dienstag, den 16. März, wird um 18.30 Uhr die nächste Veranstaltung stattfinden. Trainer, Funktionäre, Mitglieder und Interessierte können sich formlos bei uns per Mail unter inklusion@bbsbaden.de anmelden und bekommen einen Link zum Online-Sporthock zugeschickt.

 

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Corona aktuell |

Auch nach den neuen Regelungen des Landes Baden-Württemberg bleibt Rehabilitationssport als Teil einer medizinisch notwendigen Behandlung weiterhin erlaubt. Grundlagen unserer Empfehlung vom November 2020, Rehabilitationssport dennoch bis auf Weiteres auszusetzen, waren stets die  allgemeinen, für den organisierten Sport geltenden Regelungen sowie unsere gesellschaftlich-soziale Verantwortung zum Schutz der Risikogruppen. Diese Vorgehensweise wurde im Übrigen mit allen Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes abgestimmt.

In einem ersten Öffnungsschritt sehen diese Regelungen nun seit vorgestern (8. März) im Freien und in geschlossenen Räumen in Abhängigkeit der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz wieder erste Möglichkeiten der Sportausübung vor. Maßgebend sind hier stets die von dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt festgestellten regionalen bzw. lokalen Inzidenzen.

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Badische Para-Athleten beim Welt-Cup in Planica erfolgreich |

Der Gundelfinger Martin Fleig präsentiert sich beim Para Weltcup in Planica (Slowenien) treffsicher und laufstark und belegt im Biathlon über zehn Kilometer den 2. Platz. Auch Nico Messinger beweist in Slowenien seine starke Form und muss sich nur dem Russen Stanislav Choklaev geschlagen geben.

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Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg abgeschlossen |

Höhere Vergütungssätze für alle Bereiche vereinbart

In diesen Tagen konnten wir  die Verhandlungen über neue Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg (AOK) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (svlfg) Baden-Württemberg abschließen. Für den „Allgemeinen Rehasport“ vergütet die AOK ab dem 1. April 2021 € 6,24, für „Wasserangebote“ € 8,00, für den „Herzsport“ € 9,30 und den „Rehabilitationssport schwerstbehinderter Menschen“ € 12,80.

Eine aktuelle Übersicht über alle Vergütungssätze finden Sie hier.

 

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Transparenzregister |

Gebührenforderung ist rechtmäßig, Vereine können sich jedoch davon befreien lassen

Aktuell erhalten einige Vereine einen Gebührenbescheid des Bundesanzeiger Verlags zum Transparenzregister und sind sich unsicher, wie hiermit zu verfahren ist. Hierzu ist wichtig zu wissen, dass der Bund in Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz das Transparenzregister im Jahr 2017 aufgebaut hat. Der Bundesanzeiger Verlag ist mit dessen Führung beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt. Zurzeit versendet der Bundesanzeiger Verlag daher rückwirkend für die letzten drei Jahre Gebührenforderungen an Vereine. Obwohl alle anzugebenden Daten bereits im Vereinsregister einzusehen sind, sind Vereine zur Führung der Daten im Transparenzregister verpflichtet. Dies gilt rückwirkend für die letzten drei Jahre sowie zukünftig. Vereine können sich jedoch von den Gebühren befreien lassen.

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