Allgemeine Teilnahmeregelungen

1. Teilnahmebedingungen
  1. Die Ausbildung der Übungsleiter/innen setzt voraus, dass die Teilnehmer/innen sowohl ausreichende eigene Sporterfahrung haben (z. B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) als auch bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und der damit verbundenen gewünschten Selbstbestimmung der Sportgruppe ist die Ausbildung von Menschen mit Behinderung ausdrücklich erwünscht. Daher werden auch Menschen mit Behinderung aufgefordert, sich zu Übungsleitern ausbilden zulassen.
  1. Angehende Übungsleiter müssen körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Sportgruppe für Menschen mit einer Behinderung verantwortungsvoll zu leiten.
  1. Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht bei allen Unterrichtseinheiten. In begründeten Ausnahmefällen können im Rahmen von Einzelfallentscheidungen über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg Fehlzeiten von bis zu maximal einem Tag akzeptiert werden.
  1. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e.V. (BBS) beträgt 18 Jahre.
2. Anmeldeverfahren
  1. Die Teilnehmer/innen müssen die allgemeinen Teilnahmeregelungen einhalten und die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweiligen Aus- und Fortbildungslehrgänge erfüllen.
  1. Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck in der Regel über einen BBS-Mitgliedsverein an die Geschäftsstelle des BBS, spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss.
  1. Die Zulassung zur Übungsleiterausbildung im BBS soll grundsätzlich nach den Bedarfen des jeweiligen Vereins erfolgen. Maßgebende Kriterien für eine Bewertung sind hier vor allem:
    • Die in der letzten Bestandsmeldung gemeldeten Mitglieder/Teilnehmer.
    • Die Anzahl der dem Verein bereits zugeordneten Übungsleiter.
    • Damit möglichst viele Vereine die Chance haben, Übungsleiter ausbilden zu lassen, ist die Zahl der Ausbildungsplätze pro Verein und Jahr unter Berücksichtigung von 2.3.1 und 2.3.2 auf maximal zwei begrenzt.
  1. Der Verein hat auf dem Anmeldeformular zu bescheinigen, dass die Übungsleiter im Verein tätig sind, bzw. die neuen Übungsleiter spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die Leitung einer vom BBS entsprechenden anerkannten Rehabilitationssportgruppe des Vereins übernehmen. Bei Nichteinhalten behält sich der BBS vor, dem anmeldenden Verein nachträglich die Lehr-gangsgebühr für „Sonstige“ Teilnehmer zu berechnen. Ändern sich die der Zulassung zum jeweiligen Lehrgang zu Grunde liegenden Voraussetzungen vor oder während des Lehrgangs behält sich der BBS vor, die Lehrgangsgebühr entsprechend anzupassen oder den Teilnehmer auch kurzfristig vom Lehrgang auszuschließen.   
  1. Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über den Eingang sowie eine Information über den aktuellen Status der Meldung. Bis spätenstens eine Woche vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer vom BBS alle weiteren Informationen zum Lehrgang.
  1. Teilnehmer/innen aus anderen Landesverbänden bzw. ohne Leitung einer vom BBS anerkannten Rehasportgruppe können nur berücksichtigt werden, wenn bei Meldeschluss noch Lehrgangsplätze frei sind.
  1. Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmer/innen abhängig. Sollte diese Zahl nach Anmeldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden dann selbstverständlich zurückgezahlt.
  1. Wie in den vergangenen Jahren, werden wir uns auch in diesem Lehrgangsjahr wieder bemühen, interessierte Teilnehmer/innen bei bereits ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste zu setzen und diese kurzfristig bei Absagen anderer zu informieren und zu berücksichtigen.
  1. Wir weisen an dieser Stelle vorsorglich darauf hin, dass Teilnehmer/innen, die nicht über einen Sportverein angemeldet wurden, auch keinen Versicherungsschutz über die Sportversicherung haben.
  1. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung der Sportschule oder schädigendem Verhalten gegenüber der Gruppe, können Teilnehmer/innen vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt grundsätzlich durch die Lehrgangsleitung des BBS. Im Falle eines Ausschlusses ist keine Kostenrückerstattung möglich.
  1. Der BBS behält sich vor, den Lehrgangsort/-termin aus organisatorischen Gründen zu ändern.
3. Kosten
  1. Die Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach Erhalt der Lehrgangsbestätigung unter Angabe des Namens und des Lehrgangs an den Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband zu entrichten.
  1. Sollte die Lehrgangsgebühr nicht fristgerecht bei uns eingehen, behält sich der BBS das Recht vor, den bis zu diesem Zeitpunkt reservierten Lehrgangsplatz wieder frei zu gegeben.
  1. Ändern sich die der Zulassung zum jeweiligen Lehrgang zu Grunde liegenden Voraussetzungen vor oder während des Lehrgangs behält sich der BBS vor, die Lehrgangsgebühr entsprechend anzupassen oder den Teilnehmer auch kurzfristig vom Lehrgang auszuschließen (siehe 2.4.).   
  1. Bei Abmeldung vom Lehrgang wird eine Stornogebühr fällig. Diese beträgt:
    • bis 3 Monate vor Lehrgangsbeginn 20% der Lehrgangsgebühr,
    • bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 30% der Lehrgangsgebühr,
    • innerhalb von 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50% der Lehrgangsgebühr,
    • innerhalb von 1 Woche vor Lehrgangsbeginn 100% der Lehrgangsgebühr.
  1. Die Lehrgangsgebühr beinhaltet die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Die Unterbringung bei Lehrgängen erfolgt in Zweibettzimmern. Vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten, kann die Sportschule gegen einen Aufpreis auch Einzelzimmer vergeben. Wir geben die Einzelzimmerwünsche lediglich an die Sportschule weiter. Der BBS hat keinerlei Einfluss auf die Vergabe der Zimmer! Der Einzelzimmer-Wunsch kann auf dem Anmeldeformular vermerkt oder uns per eMail mitgeteilt werden.
4. Vergabe der Übungsleiterlizenzen / Zulassung zur Prüfung
  1. Lizenzen werden nur an die Teilnehmer vergeben, die nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in einer vom BBS anerkannten Rehabilitationssportgruppe eines Mitgliedsverein des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes als Übungsleiter (Leitung) tätig werden. Alle anderen Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Der Lizenzantrag muss über einen BBS-Verein erfolgen.
  1. Eine erfolgreiche Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
  1. Eine Zulassung zur Prüfung kann nur erfolgen, wenn vor Prüfungsbeginn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das sind:
    • Nachweis über die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Lerneinheiten in Präsenz, nicht älter als 2 Jahre)
    • Hospitationsbescheinigungen im Original
      • Hospitationen müssen grundsätzlich in einer anerkannten Rehasportgruppe mit qualifizierten Übungsleitern stattfinden. Ohne Angabe der Lizenznummer und gültiger Lizenz wird die Hospitation nicht anerkannt.
    • Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge
    • Unterschriebender Ehrenkodex
  1. Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
5. Sporttauglichkeit
  1. Mit der Anreise zum Lehrgang dokumentiert der Teilnehmer dem BBS und den Referenten gegenüber, dass er sporttauglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass die Referenten insbesondere bei der Höhe der Belastung nicht auf einzelne Probleme innerhalb des Lehrganges eingehen können. Dies bedeutet aber umgekehrt auch, dass die aktive Teilnahme am Lehrgang zwar unumgänglich für das erfolgreiche Bestehen des Lehrganges ist, jedoch dies nicht um jeden Preis und mit jeder Belastung erforderlich ist.
6. Anerkennung von Vorkenntnissen
  1. Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband kann prüfen, ob bzw. in welchem Umfang den Teilnehmern/Teilnehmerinnen bestimmte Ausbildungsblöcke erlassen werden können. Entscheidend ist der jeweils nachweisbare Ausbildungs- bzw. Studiengang.
  1. Die Entscheidung auf Verkürzung der Ausbildungszeit wird immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag eines Mitgliedsvereins getroffen.
  1. Alle Anträge hierzu sind bei der Geschäftsstelle des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes einzureichen. Entsprechende Qualifikationsnachweise sind beizufügen.
7. Lizenzverlängerung
  1. Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung notwendig.
  1. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums müssen 15 Fortbildungspunkte (FP) erworben werden. Fehlzeiten bei den Fortbildungsveranstaltungen führen zum Abzug von Fortbildungspunkten.
  1. Mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Einheiten muss in Präsenz stattfinden.
  1. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Lizenzverlängerung:
    • Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme in den Blöcken 30 bis 80, in denen noch keine Lizenz erworben wurde.
    • Erfolgreiche Teilnahme an einer für den jeweiligen Lizenzbereich zugelassenen Fortbildungsveranstaltung innerhalb des Deutschen Behindertensportverbandes.
    • Die Anerkennung von externen Fortbildungen obliegt dem BBS und muss vorab angefragt werden.
  1. Die Lizenzverlängerung (bei BBS-Übungsleitern) kann nur von der BBS-Geschäftsstelle vorgenommen werden.
  1. Lizenzen können nur vom BBS verlängert werden, solange die Tätigkeit bei einem BBS-Mitgliedsverein ausgeübt wird.
  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Übungsleiter ohne gültige Übungsleiterlizenz keine anerkannte Rehasportgruppe leiten darf und somit auch keine Abrechnung mit den Kostenträgern möglich ist. Nur gültige Übungsleiterlizenzen können von den Sportbünden bzw. dem BBS bezuschusst werden.
8. Online-Lehrgänge
  1. Für eine erfolgreiche Teilnahme an den Online-Lehrgängen wird ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon benötigt.
  1. Es können nur 50% der zur Verlängerung der Lizenz notwendigen Fortbildungspunkte mit Online-Fortbildungen erworben werden.