Anerkennung von Herzsportgruppen

Über das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren können Mitglieder unseres Landesverbandes als Anbieter bzw. Leistungserbringer von Rehabilitationssportgruppen anerkannt werden. Die einheitlichen Kriterien sowie Formblätter zu dem Anerkennungsverfahren sind in allen DBS-Landesverbänden gültig. Das bundesweite Anerkennungsverfahren bildet damit die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rehabilitationssports in Deutschland.

Seit dem 4. August 2021 besteht die Möglichkeit bereits bestehende Herzsportgruppen in ein neues Format ohne die ständige, persönliche Anwesenheit eines Arztes zu überführen. Hierzu ist ein verkürztes Anerkennungsverfahren zur Ummeldung der bestehenden Herzsportgruppe durchzuführen.

Formulare für die Anerkennung von Herzgruppen

Für die Anerkennung neuer Herzsportgruppen reichen Sie bitte die Erklärung Antrag als Leistungserbringer, das Formblatt ANH - Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer sowie das Formblatt AP - Benennung der Ansprechperson bei uns ein. Darüber hinaus müssen das Formblatt MH - Medizinisch/ärztliche Betreuung und Überwachung der Herzsportgruppe(n), das Formblatt NH - Absicherung der Notfallsituation in der/den Herzsportgruppe(n) sowie das Formblatt ÜL - Angabe zur Übungsleitung vorgelegt werden.