Rehabilitationssport: Versicherungsschutz für betreuende Ärzte
In Erweiterung des Sportversicherungsvertrages der ARAG-Sportversicherung mit den Badischen Sportbünden Nord und Freiburg, besteht sowohl für Ärzte als auch für Ersthelfer und Sanitäter ab sofort Versicherungsschutz im Umfang der Sporthaftpflicht-Deckung.
Versichert ist der ehrenamtliche Einsatz der genannten Personengruppen als Helfer. Voraussetzung ist, dass der Helfer weisungsgebunden für den Verein tätig ist. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob der Arzt z.B. bei der Herzsportgruppe ständig präsent ist oder ob es sich um eine Herzsportgruppe ohne ständige Anwesenheit handelt.
weiterlesen