Was ist, wenn etwas passiert? Gibt es besondere Regelungen, wenn Menschen mit Behinderung am Sport teilnehmen möchten?
Da können wir die Vereine beruhigen, denn die Übungsleiter müssen zwar ihrer normalen Sorgfaltspflicht nachkommen (z.B. Gerätesicherung etc.). Es macht aber keinen Unterschied, ob Menschen mit oder ohne eine Behinderung am Sport teilnehmen. Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes gibt es selbstverständlich keine unterschiede zwischen Vereinsmitgliedern mit und ohne Behinderung. Alle genießen über die ARAG-Sportversicherung denselben Schutz.