Bildungszeitgesetz – derzeitiger Stand
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Es gilt für die Bereiche
1. berufliche Weiterbildung
2. politische Weiterbildung
3. Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten (u.a. Sport).
Für die Bereiche 1 und 2 konnte das Gesetz ab dem 01.07.2015 angewendet werden. Für den Bereich 3, der den Sport betrifft, ist die notwendige Verordnung, die die Anwendung des Gesetzes regelt, erst am 01.01.2016 in Kraft getreten. Um von dem Gesetz Gebrauch zu machen muss jedoch ein gesondertes Antragsverfahren vorliegen, was bislang noch nicht endgültig verabschiedet ist.
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