MEHR ALS 10 MIO. EURO SOFORTHILFE FÜR DEN SPORT IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg/Baden-Baden Die Landesregierung Baden-Württemberg spannt einen umfänglichen Rettungsschirm für das Vereinswesen im Land auf. Darauf verständigte sich das Landeskabinett am heutigen Dienstag. Rund 12 Millionen Euro stehen nun für ein Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Insbesondere für den ideellen Bereich der über 11.325 Sportvereine ist diese Zusage der Politik ein positives Signal. Soforthilfe-Anträge können ab sofort bei den Sportbünden gestellt werden.

Am Dienstag spannte die Landesregierung Baden-Württemberg einen Rettungsschirm, der sich über in ihrer Existenz bedrohte Sportvereine und -verbände legt, auf. Die „Soforthilfe Sport“ bewertet Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSVBW), als einen großen Erfolg für den Sport im Land: „Es war das versprochene Signal unserer Landesregierung, den Sport und das Ehrenamt nicht im Stich zu lassen. Wir sind sehr froh über diese Entscheidung, denn die Auflage eines Soforthilfefonds zeigt den Stellenwert, den der organisierte Sport hat, und welch große gesellschaftliche Kraft ihm beigemessen wird.“

Die Corona bedingte „Soforthilfe Sport“ stellt rund 12 Millionen Euro für den Sport, als Zuschuss für das Vereinswesen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Sportfachverbände und Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Existenznotlagen geraten sind, will das Land unbürokratisch unterstützen. Die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Dr. Susanne Eisenmann bekräftigte erneut: „Die Vereine und insbesondere auch die Sportvereine sind Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Mit der Soforthilfe Sport unterstützen wir sie und wollen die Folgen der Corona-Pandemie abmildern“.

Der Sport wird in der aktuellen Situation durch diesen Schritt der Politik geschützt. Die „Soforthilfe Sport“ wird Sportvereinen und Sportfachverbänden als Zuschuss zur Überwindung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist, gewährt. Der Präsident des Badischen Sportbundes Freiburg, Gundolf Fleischer, bewertet diesen Schutzschirm der Politik „als ersten richtigen Schritt in die richtige Richtung. Dies hat der Sport mehr als verdient!“

Eine Antragsstellung wird grundsätzlich bis zum 30.11.2020 möglich sein. Ausgenommen von der „Soforthilfe Sport“ ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, für den das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bereits ein Soforthilfeprogramm aufgelegt hat. Des Weiteren sind Sportvereine, die sich unabhängig von der Corona-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, von der „Soforthilfe Sport“ ausgeschlossen. „Es ist klar geregelt, welche Sportvereine die Möglichkeit haben, die „Soforthilfe Sport“ in Anspruch zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, welche Vereine die Möglichkeit nutzen. Wir sind froh darüber, eine landesweite Lösung gefunden zu haben“, so Martin Lenz, Präsident des Badischen Sportbundes Nord.

Quelle: LSV Baden-Württemberg/BSB Nord

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